In vigore al

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In vigore al: 30/06/2015

Beschluss vom 3. Februar 2015, Nr. 134
Vorübergehende Kontrollmodalitäten für die obligatorische Meldung der Ernte und der Erzeugung von Wein und /oder Most 2014

...omissis...

1. dass die Kontrollstelle für Weine der Handelskammer Bozen, beschränkt auf die Ernte 2014, die Kontrollen der obligatorischen Meldung der Ernte und der Erzeugung von Wein und /oder Most im Rahmen ihrer Zertifizierung der Weine hauptsächlich auf der Basis der Erntemeldungen, welche im System IC-Deis der Handelskammer Bozen erstellt worden sind, durchführt.

2. dass die Kontrollstelle für Weine der Handelskammer Bozen im Rahmen der Zertifizierung der Weine und sobald die Daten der im SIAN erstellten obligatorischen Meldung der Ernte und der Erzeugung von Wein und /oder Most zur Verfügung stehen, überprüft, dass im nationalen System SIAN die gemeldete Weinmenge nicht höher liegt als jene, welche auf dem System Ic-Deis im Rahmen der Erntemeldung erfasst worden ist