In vigore al

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In vigore al: 30/06/2015

Beschluss vom 28. April 2015, Nr. 505
Beschluss Nr. 1015 vom 27. Juni 2011 betreffend Maßnahmen zur Umsetzung des Dekretes des Landeshauptmanns vom 11. Jänner 2011, Nr. 2 – Änderung der Zahlungsmodalitäten der Vergütungen

...omissis...

1. Aufgrund der genannten Prämissen die Beauftragung an die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) für die Auszahlung der Vergütungen für die Abwicklung des EEVE-Dienstes an die beauftragten Subjekte, gemäß Beschluss 1015 vom 27. Juni 2011, zu widerrufen.

2. Für die Zweckbindung und Zahlung der Vergütungen die Abteilung Soziales zu beauftragen.

3. Dieser Beschluss bringt keine Ausgabenzweckbindungen zu Lasten des Landeshaushaltes mit sich.