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In vigore al: 30/06/2015

Beschluss vom 24. März 2015, Nr. 347
Genehmigung der Zulassungskriterien, der Bewertungsunterlagen und des Prüfungsprogramms für das Ausleseverfahren nach Bewertungsunterlagen und mit einem Bewertungsgespräch zur Auswahl von Kindergärtnerinnen des deutschsprachigen Kindergartens der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol zur Verwendung als Praktikumsverantwortliche (M. D. Nr. 249/2010, Artikel 11, Absatz 2 und Absatz 4) im Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich, Abteilung Kindergarten an der Freien Universität Bozen

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Der Artikel 17, Absatz 120, des Gesetzes Nr. 127 vom 15. Mai 1997, in geltender Fassung, regelt unter anderem die Verleihung von staatlich anerkannten Studientiteln an der Freien Universität Bozen.

Das Ministerialdekret Nr. 270 vom 22. Oktober 2004 regelt die didaktische Autonomie der Universitäten.

Mit Beschluss Nr. 742 vom 9. Mai 2011 hat die Landesregierung die Studienordnung des einstufigen Masterstudienganges Bildungswissenschaften für den Primarbereich (LM-85 bis) an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen genehmigt.

Mit Dekret des Präsidenten des Universitätsrates Nr. 51 vom 06.12.2013 wurde die Studiengangsregelung des einstufigen Masterstudienganges Bildungswissenschaften für den Primarbereich (LM-85 bis) an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen, in geltender Fassung, erlassen.

Das Ministerialdekret Nr. 249 vom 10. September 2010, in geltender Fassung, sieht vor, dass für die Masterstudiengänge „Bildungswissenschaften für den Primarbereich“ von den Universitäten Praktikumsverantwortliche eingesetzt werden.

Das Ministerialdekret vom 8. November 2011 regelt die Festlegung der Kontingente des für die Tätigkeit der Praktikumsverantwortlichen notwendigen Schul- und Kindergartenpersonals und sieht in Artikel 7 vor, dass die Region Aostatal und die Autonomen Provinzen Trient und Bozen die Regeln für die Einteilung eines Kontingents des unterrichtenden/pädagogischen Personals an den Universitäten und Institutionen zur Kunst-, Musik- und Tanzausbildung (AFAM) auf dem Territorium selbst festlegen.

Das Schreiben des Ministeriums für Unterricht, Universität und Forschung vom 31.10.2012, Prot.-Nr. 0008173, bestätigt, dass der Auftrag als Tutor/in zur Koordinierung und als Tutor/in zur Organisation der Praktika der gleichen Person übertragen werden kann.

Das Schreiben des Ministeriums für Unterricht, Universität und Forschung vom 17.06.2013, Prot.-Nr. 0005982, bestätigt die Zuständigkeit der autonomen Provinz Bozen-Südtirol, die Zulassungskriterien, die Bewertungsunterlagen und das Prüfungsprogramm des Auswahlverfahrens nach Bewertungsunterlagen und mit einem Bewertungsgespräch zur Auswahl von Grundschullehrpersonen im Dienst in den Grundschulen und von Kindergärtnerinnen im Dienst an den Kindergärten der autonomen Provinz Bozen-Südtirol zur Verwendung als Praktikumsverantwortliche im Masterstudiengang Bildungswissenschaften an der Freien Universität Bozen festzulegen.

Die Freie Universität Bozen muss folglich das Verfahren zur Auswahl von Praktikumsverantwortlichen für den Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich ausschreiben, wobei die Zulassungskriterien, die Bewertungsunterlagen und das Programm des Kolloquiums, das vom Verfahren vorgesehen ist, von der Landesregierung beschlossen werden.

Mit Ergebnisprotokoll der Sitzung zwischen den Schulämtern und der Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen vom 12. März 2013 wird das Zahlenverhältnis zwischen Studierenden und Praktikumsverantwortlichen festgelegt.

Das Kindergarteninspektorat hat einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses bildet.

Dies vorausgeschickt,

beschließt

DIE LANDESREGIERUNG

mit Stimmeneinhelligkeit, die in gesetzlich vorgeschriebener Weise zum Ausdruck gebracht wurde:

Die Zulassungskriterien, die Bewertungsunterlagen und das Prüfungsprogramm für das Ausleseverfahren nach Bewertungsunterlagen und mit einem Bewertungsgespräch zur Auswahl von Kindergärtnerinnen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol zur Verwendung als Praktikumsverantwortliche (M. D. Nr. 249/2010, Artikel 11, Absatz 2 und Absatz 4) im Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich an der Freien Universität Bozen, wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, zu genehmigen.