veröffentlicht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 7. Oktober 1997, Nr. 48
Die Vertragspartner vereinbaren, innerhalb von 90 Tagen ab Inkrafttreten dieses Abkommens die Ausarbeitung einer Regelung zu beginnen, die die Beziehungen zwischen den Krankenhausärzten und den Ärzten für allgemeine Medizin regeln soll, einschließlich den Aspekt der entsprechenden Verantwortungen in den Fällen der Krankenhausbehandlung zu Hause.