In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 4. Juni 2012, Nr. 823
Richtlinie für die Vorlage von Hausteilungsplänen von materiell geteilten Gebäuden im Sinne des Artikel 23, Absatz 7, des Dekrets des Präsidenten der Region vom 19. April 2007, Nr. 6/L

Visualizza documento intero

Artikel 7
Technische Vorschriften für digitale Hausteilungspläne

1. Die im Sinne des Artikel 1 zuerst wahlweise und dann verpflichtend in digitalem Format erstellten Planskizzen von Gebäuden die in materielle Anteile unterteilt sind, müssen, sei es dass es sich um die erste Unterteilung eines Gebäudes in materielle Anteile oder um einen Änderungsplan handelt, gemäß den technischen Vorschriften erstellt werden, wie sie in der Anlage A) zur vorliegenden Richtlinie angeführt sind. Zu diesem Zwecke stellt die Verwaltung den im Sinne des Artikel 74 des neuen Textes des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes, in geltender Fassung, wie er dem K.D. vom 28. März 1929, Nr. 499, beigefügt ist, zur Erstellung einer Planskizze zugelassen Technikern die software PlaTav desk zu Verfügung. Es handelt sich um eine Anwendung welche die Erstellung eines Dokumentes in elektronischem Format (XML) zu erstellen, die einem Grundbuchsantrag beigefügt werden kann.