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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 9. Juli 2012, Nr. 1066
Sondermaßnahmen zugunsten von Dorfliften und Kleinstskigebieten

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Artikel 2
Art der Förderungen

1. Die Förderungen wird in Form eines Verlustbeitrags und unter Anwendung der “De Minimis” Regelung gewährt.

2. Der Fördersatz beträgt 70%, berechnet auf die förderfähigen Investitionen laut Art. 5