Der Anschlussbetrag für einen Abnehmer, welcher gemäß D.M. 19.07.1996, und nachfolgende Bestimmungen der „Autorità per l’energia elettrica ed il gas“ errechnet wird, muss höher als Euro 1.638,00 oder höher als der nachträglich mit Beschluss der „Autorità per l’energia elettrica ed il gas“ festgelegte Betrag sein.