Es wird folgendes vorausgeschickt:
Das Landesgesetz vom 19.01.2012, Nr. 4 sieht Maßnahmen zugunsten von “Garantiegenossenschaften und Zugang zu einem Kredit von Seiten der kleinen und mittleren Unternehmen“ vor;
Die Artikel 3 und 5 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 19.01.2012 sehen die Möglichkeit vor, Beiträge zur Reduzierung des Zinssatzes zu gewähren, um die Kosten der von der Confidi gesicherten Kredite zu senken;
Die Anwendungsrichtlinien des LG Nr. 4 vom 19.01.2012 wurden von der Landesregierung noch nicht genehmigt;
Im Amt 34.1 liegen mehrere Anträge für Confidi Operationen auf und auf dem Kapitel 19220.05 des Haushaltsvoranschlages 2012 wurden die entsprechenden Geldmittel bereitgestellt;
Es wird als sinnvoll erachtet für Gesuche betreffend Confidi Operationen Zinsbeiträge im De minimis Regime zu gewähren;
Auf Darlehen, welche durch die CONFIDI zugunsten von Betrieben gesichert sind, kann das Land einen Beitrag gewähren, dessen Ausmaß nicht so hoch sein darf, dass damit der Zinsfuss zu Lasten der Betriebe niedriger wird als 60% des im Artikel 20 des D.P.R. vom 9. November 1976, Nr. 902, in geltender Fassung, festgelegten Prozentsatzes; dieser Beitrag kann nur auf 50% der Gesamtinvestition gewährt werden;
Dies alles vorausgeschickt,
B E S C H L I E S S T
die Landesregierung auf Vorschlag des Berichterstatters, mit Stimmeneinhelligkeit und nach Gesetzesvorschrift
1. Zinsbeiträge für Confidi Operationen gemäß vereinheitlichten Textes der Landesgesetze im Bereich Industrie, genehmigt mit D.L.H.S Nr. 30 vom 07.12.1989 auf Beihilfeanträge, welche beim Amt 34.1 vor Inkrafttreten des Landesgesetzes vom 19.01.2012, Nr. 4 eingereicht wurden;
2. Diese Anwendungsrichtlinien treten am Tag nach der Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
3. Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.