1. Die Gewährung der Beiträge laut diesen Richtlinien erfolgt im Rahmen der in den entsprechenden Haushaltskapiteln bereitgestellten Mittel. Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, können die Beiträge im Folgejahr ausgezahlt, die Beitragssätze gekürzt oder die Förderungsanträge von Amts wegen archiviert werden.