In vigore al

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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 21. Mai 2012, Nr. 762
Umsetzung des Dekretes des Wirtschaftsund Finanzministers, in Zusammenarbeit mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialwesen, vom 11. Dezember 2009

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1. das Dekret des Wirtschafts- und Finanzministers, in Zusammenarbeit mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialwesen, vom 11. Dezember 2009, betreffend die Überprüfung der Befreiungen von der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe aus Einkommensgründen mittels Unterstützung des Systems der Gesundheitskarte ab 1. November 2012 in vollem Betrieb umzusetzen, wobei beiliegende Richtlinien genehmigt werden;

2. ab 1. August 2012 und bis zum 31. Oktober 2012 eine Übergangszeit vorzusehen, in welcher die Bürger sich an den eigenen Wahlarzt oder an den Südtiroler Sanitätsbetrieb wenden können, um ihr Vorhandensein in dem mittels des Systems der Gesundheitskarte zur Verfügung gestellten Verzeichnis der Personen, welche aus Einkommensgründen von der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe befreit sind, überprüfen und, bei nicht Vorhandensein in demselben, beim Südtiroler Sanitätsbetrieb die Ausstellung der Befreiungsbescheinigung laut Artikel 1, Absätze 6 und 7, desselben Dekretes, geltend ab 1. November 2012, beantragen zu können;

3. die Gültigkeitsfrist des geltenden Vordruckes für die Abgabe der Eigenerklärung zur Befreiung von der Kostenbeteiligung aus Einkommensgründen (31. August 2012) auf den 31. Oktober 2012 zu verschieben (dieser Vordruck ist ab 1. Juli 2002 in Anwendung des eigenen Beschlusses Nr. 1862 vom 27. Mai 2002, abgeändert mit eigenen Beschlüssen Nr. 1731 vom 26. Mai 2003, Nr. 2545 vom 14. Juli 2008 und Nr. 1032 vom 14. Juni 2010, betreffend die Bestimmungen zur Kostenbeteiligung im Gesundheitswesen in der Autonomen Provinz Bozen eingeführt worden);

4. vorliegenden Beschluss und dessen Anlagen im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol zu veröffentlichen.

Anlage

 

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