5.1 Für Gebäude und Einrichtungen mit bestehenden individuellen Abwasserent-sorgungssystemen für bis zu 5 EW kann die Anpassung bis zu einem Zeitpunkt verschoben werden, bei welchem Bauarbeiten, Erweiterungen oder Anpassungen der Gebäude und der Einrichtungen durchgeführt werden, für welche eine Bauermächtigung oder Baukonzession seitens der Gemeinde erforderlich ist. Das bestehende System muss jedoch folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
a) Automatische oder mechanische Fein-rechenanlage mit Maschenweite von maximal 3 mm (z.B. Filtersackanlage) mit Infiltrationssystem (Untergrundverrieselung oder Sickergruben): Es ist zu überprüfen, ob das geklärte Abwasser problemlos versickert, ohne dass Abwasser an der Oberfläche austretet bzw. Versumpfungen oder Vernässungen vorhanden sind. Durch Versickerungsanlagen dürfen keine Schäden an Gebäuden und Anlagen entstehen.
b) Senkgrube mit Infiltrationssystem: Es ist zu überprüfen, ob das geklärte Abwasser problemlos versickert, ohne dass Abwasser an der Oberfläche austretet bzw. Versumpfungen oder Vernässungen vorhanden sind. Durch Versickerungs-anlagen dürfen keine Schäden an Gebäuden und Anlagen entstehen.
c) Trockentoiletten mit Entsorgung der Grauwässer und des Urins mittels Senkgrube mit Versickerung: Es ist zu überprüfen, ob das geklärte Abwasser problemlos versickert, ohne dass Abwasser an der Oberfläche austretet bzw. Versumpfungen oder Vernässungen vorhanden sind. Durch Versickerungs-anlagen dürfen keine Schäden an Gebäuden und Anlagen entstehen.
d) Klärgruben mit Infiltrationssystem: Mindestnutzvolumen von 0,8 m³ und 200 l/EW und Infiltrationssystem (Untergrund-verrieselung oder Sickergruben). Es ist zu überprüfen, ob das geklärte Abwasser problemlos versickert, ohne dass Abwasser an der Oberfläche austretet bzw. Versumpfungen oder Vernässungen vorhanden sind. Durch Versickerungs-Anlagen dürfen keine Schäden an Gebäuden und Anlagen entstehen.
5.2 Sollten Infiltrationssysteme gemäß Absatz 1 nicht anwendbar sein, wird die Behandlungsanlage im Falle der Ableitung in Oberflächengewässer mit einer geeigneten Filtrationsanlage, einer Pflanzenkläranlage oder einem anderen gleichwertigen System gekoppelt.