In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 2. Juli 2012, Nr. 1008
Abänderung der Kriterien und Modalitäten betreffend Investitionsbeihilfen für Zwischenbetriebe, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind

Visualizza documento intero

16. Häufungsverbot

Die in gegenständlicher Maßnahme vorgesehenen Beihilfen dürfen nicht mit Deminimis-Beihilfen oder anderen Fördermitteln der Gemeinschaft für dieselben – sich teilweise oder vollständig überschneidenden – beihilfefähigen Kosten kumuliert werden, wenn aufgrund dieser Kumulierung die entsprechende Beihilfehöchstintensität bzw. der entsprechende Beihilfehöchstbetrag nach Maßgabe der Verordnung Nr. 800/2008 überschritten wird.