In vigore al

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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 2. Juli 2012, Nr. 1008
Abänderung der Kriterien und Modalitäten betreffend Investitionsbeihilfen für Zwischenbetriebe, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind

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11. Allgemeine Kriterien

Der Beitragsbegünstigte muss dem bei der Abteilung Landwirtschaft bediensteten Personal, welches mit der Aufsicht über die Anwendung der geltenden Bestimmungen beauftragt ist, freien Zugang zu den Strukturen und Unterlagen gestatten, welche im Zusammenhang mit dem gewährten Beitrag stehen.