In vigore al

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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 2. Juli 2012, Nr. 1008
Abänderung der Kriterien und Modalitäten betreffend Investitionsbeihilfen für Zwischenbetriebe, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind

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9. Gesuchsabgabe und Unterlagen

9.1 Für die Gewährung der Begünstigung müssen die Antragsteller vor Beginn der Arbeiten, vor dem Erwerb des Gutes oder vor Verwirklichung der Tätigkeiten gemäß Punkt 4 bei der Landesabteilung Landwirtschaft ein eigenes Gesuch mit folgendem Inhalt einreichen:

• die Betriebsbezeichnung und Rechtsform

• den Betriebssitz,

• die Personalien und die anagrafischen Daten des gesetzlichen Vertreters,

• die Mehrwertssteuernummer,

• die Bankverbindung inklusive IBAN,

• den Gegenstand des Beitragsgesuches,

• die Erklärung keine anderen Begünstigungen jeglicher Art für die Ausgaben, welche den Gegenstand des Gesuches darstellen, auch bei anderen Körperschaften erhalten oder darum angesucht zu haben.

9.2 Dem Gesuch müssen fallweise folgende Unterlagen beigelegt werden:

• technische Unterlagen,

• die Baukonzession, falls erforderlich,

• Kostenvoranschlag oder Angebot,

• Beschluss des Verwaltungsrates oder der Vollversammlung betreffend die zu fördernde Investition,

• eine Beschreibung des Unternehmens und der Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeit,

• eine Beschreibung des Vorhabens, welches gefördert werden soll,

• bei einzelnen Investitions-vorhaben, deren Wert 1.000.000,00 Euro übersteigen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung.