In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 26. März 2012, Nr. 428
Genehmigung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Zuschüssen an die Jägervereinigung und an deren periphere Strukturen

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6. Allgemeine Kriterien

6.1. Die Jägervereinigung und deren peripheren Strukturen müssen sich bei der Durchführung der im Sinne der vorliegenden Kriterien zur Finanzierung zugelassenen Ausgaben an eventuelle Vorschriften oder Richtlinien halten, welche in der Maßnahme zur Beitragsagewährung enthalten sind oder später vom für die Jagd zuständigen Landesamt erteilt werden.