4.1. Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen müssen beim für die Jagd zuständigen Landesamt eingereicht werden.
4.2. Falls das Gesuch unvollständig ist, fordert der Direktor des für die Jagd zuständigen Landesamtes schriftlich die Einreichung der fehlenden Unterlagen oder Angaben an, wobei jedenfalls eine Frist von höchstens 15 Tagen festgelegt wird.
4.3. Das für die Jagd zuständige Landesamt überprüft die Beitragswürdigkeit der veranschlagten Ausgaben sowie ihre Angemessenheit auch in Bezug auf die vom Antragsteller im Vorjahr ausgeführten Tätigkeiten.