2.1. Für die Gewährung der Beiträge ist die Vorlage eines auf Stempelpapier verfassten eigenen Gesuches notwendig, das die Erklärung, keine andere Begünstigungen jeglicher Art für dieselben Zwecke bei anderen Körperschaften erhalten oder beantragt zu haben, enthält.
2.2. Wenn der Gegenstand des Beitragsgesuches sich auf die Koordinierung der Verwaltung sämtlicher Reviere kraft Gesetzes, auf den Erlass der Hegerichtlinien für die jagdbaren Wildarten sowie auf die landesweite Abschussplanung und Überwachung bezieht, sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:
2.3. Wenn der Gegenstand des Beitragsgesuches Wildbewirtschaftungsmaßnahmen oder eine jagdkulturelle Tätigkeit auf Bezirks- oder Revierebene darstellt, ist dem entsprechenden Antrag eine detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens mit Angabe der voraussichtlichen Ausgabe beizulegen.
2.4. Wenn sich der Gegenstand des Beitragsgesuches auf Investitionen bezieht, muss dem entsprechenden Gesuch eine technische Beschreibung des geplanten Bauvorhabens oder der vorgeschlagenen Ankäufe, eine Skizze der entsprechenden Struktur und ein genauer Kostenvoranschlag der dafür vorgesehenen Ausgaben beigelegt werden.