In vigore al

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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 6. Februar 2012, Nr. 194
Sonderförderaktion zugunsten von Unternehmen für den Abbau und die Entsorgung von Asbestobjekten

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zugunsten der Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung sowie Tourismus wird folgende Sonderförderaktion genehmigt:

Inhalt und Ziel:

Abbau und Entsorgung von asbesthaltigen Materialen an den Betriebsgebäuden. Die Förderaktion betrifft ausschließlich das Abbauen und Entsorgen der asbesthaltigen Materialien und nicht die in der Folge eventuell notwendigen Neuinvestitionen. Die Arbeiten müssen von entsprechend befähigten Unternehmen durchgeführt werden.

Dauer:

Die Förderaktion beginnt mit 01.01.2012 und endet mit 31.12.2014. Eventuell bereits vor dem 1. Jänner 2012 eingereichte und noch nicht genehmigte Beitragsgesuche können ebenfalls für die Sonderförderaktion berücksichtigt werden. Das Beitragsgesuch im Rahmen der Sonderförderaktion kann zusätzlich zu einem anderen Beitragsansuchen im selben Jahr für betriebliche Investitionen eingereicht werden.

Ausmaß der Förderung:

Es kann ein Beitrag von bis zu 70% im Rahmen der „de minimis-Regelung“ gewährt werden, wobei die zulässigen Investitionskosten mindestens 2.000,00 Euro betragen müssen.

Bearbeitung der Beitragsgesuche:

Die Beitragsgesuche der Sonderförderaktion können gegenüber den anderen eingereichten Beitragsgesuchen zeitlich vorrangig behandelt werden.

Für all jene Inhalte, die hier nicht ausdrücklich erwähnt sind, gelten die mit eigenem Beschluss Nr. 2218 vom 30.12.2010, in geltender Fassung, genehmigten Förderkriterien.

 

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