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1) dass dem Landeshauptmann und den Mitgliedern der Landesregierung, aus vorgenannten Gründen, ein Dienstwagen mit ausschließlichem Benutzungsrecht für Diensterfordernisse zusteht;
2) ab dem 1. Februar 2020 die derzeit bei der Landesverwaltung beschäftigten – und dem Ökonomat zugewiesenen Fahrer – dem Stellenplan der einzelnen Ressorts zuzuordnen;
3) dem/der Ressortdirektor/in die Zuständigkeit für die Überwachung und Anwendung der Einhaltung der allgemeinen Vorschriften über die Arbeitszeit und die Arbeitszeitgestaltung zum Zwecke der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes des Personals im Hinblick auf die geltenden EU-Bestimmungen zu übertragen und ihm/ihr allgemein etwaige Arbeitgeberbefugnisse gegenüber dem, in seinem eigenen Stellenplan befindlichen Fahrer zu übergeben;
4) dass jedes Mitglied der Landesregierung, die mit dem Dienstwagen zurückgelegten Kilometerleistung genehmigen muss;
5) dass die durchschnittliche Arbeitszeit für jeden Siebentagezeitraum, welcher 48 Stunden nicht überschreiten darf, wobei für Fahrer dieser Durchschnitt gemäß Art. 2, Absatz 2 des BÜKV vom 24.11.2009, auf das ganze Jahr berechnet wird und dass die Höchstgrenze der jährlichen Überstunden auf 480 Stunden pro Jahr festgelegt wird;
6) dass ein Verhandlungstisch mit den Bereichsgewerkschaften eröffnet wird, um einen Bereichsvertrag über die besonderen Arbeitsbedingungen der Fahrer der Provinz abzuschließen;
7) dem Sekretariat des Landeshauptmannes drei zusätzliche Fahrer aus rein organisatorischen Gründen zuzuweisen.
Dies, um Abwesenheiten, Abwesenheiten aus Krankheitsgründen, Urlaubs- und Ruhetage der anderen Fahrer abzudecken sowie eventuellen unvorhergesehenen Anforderungen entgegenzuwirken, wobei diese Fahrer dem Landeshauptmann, den Mitgliedern der Landesregierung und den obersten Führungskräften – Generalsekretär, Generaldirektor, Ressortdirektoren/innen – zur Verfügung gestellt werden, sofern diese den Transportdienst aus Diensterfordernissen in Anspruch nehmen müssen.
Die entsprechenden Stellen wurden im Stellenplan der Generaldirektion mittels Umwandlung von Stellen aus anderen Funktionsebenen seitens der Arbeitsgruppe Dreijahresplan Personalbedarf vom 12.12.2019 bereitgestellt;
8) dass das Ökonomat Mietwagen beschafft sowie die Dienstkleidung für die Fahrer bereitstellt;
9) dass das Ökonomat den Mitgliedern der Landesregierung, im Falle einer Abwesenheit der Fahrer, aufgrund von ordentlichem und außerordentlichem Urlaub, Krankheit oder Zeitausgleich einen Mietwagendienst mit Fahrer zur Verfügung stellt, der sie bei ihren institutionellen Aufgaben begleitet.