Die Landesregierung
Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 29. November 2016, Nr. 1331 den Landesgesundheitsplan Südtirol 2016 – 2020 genehmigt.
Mit Beschluss der Landesregierung vom 10. Februar 2015 Nr. 171 wurden die Weichen für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung des Landes Südtirols gestellt. Das Ziel ist die nachhaltige, hochqualitative, gesundheitliche Versorgung der Menschen. Die darin enthaltenen Inhalte, Strategien und Maßnahmen bilden den Rahmen des Südtiroler Landesgesundheitsplanes 2016 – 2020.
Mit Beschluss des Generaldirektors vom 26. Juli 2019, Nr. 2019-A-000493 hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb den Performance-Plan 2019 – 2021 und den Allgemeinen Dreijahresplan 2019 – 2021 genehmigt. Dieser Plan definiert die strategischen und operativen Zielsetzungen.
Das Gesundheitswesen in Südtirol muss den Herausforderungen der Zeit Rechnung tragen und somit angepasst werden.
Um den neuen Herausforderungen, die uns erwarten, angemessen begegnen zu können, ist es notwendig, neue Wege zu beschreiten, neue „Stakeholder“ einzubeziehen sowie neue Ansätze in der Organisation und der Versorgung der Menschen anzudenken.
Im Landesgesundheitsplan 2016 – 2020 steht explizit geschrieben, dass es die Absicht der politischen Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen, der Landesabteilung Gesundheit und auch der Leitung des Sanitätsbetriebes ist, die Freiwilligenorganisationen „…in die Entwicklung des Gesundheitssystems einzubinden, aus dem Bewusstsein heraus, dass das Recht auf qualitativ hochwertige und würdevolle Behandlung nur durch die Steigerung der Kunden- und Servicequalität und auf der Grundlage eines ganzheitlichen, humanistischen Menschenbildes verwirklichbar ist.“ Es sollen daher spezielle Projekte durchgeführt werden, um die Humanisierung im Gesundheitssystem voranzutreiben und zu verwirklichen.
In Südtirol hat das „Ehrenamt“ und die Bedeutung des ehrenamtlichen Tuns und Wirkens in den verschiedenen Lebensbereichen eine jahrelange Tradition. Heute wird „Volontariat“ gleichbedeutend mit dem Begriff „Bürgerliches Engagement“ verwendet.
Im Bereich der medizinischen Versorgungssicherheit muss, der Notfall- und der Akutversorgung aufgrund ihrer Besonderheiten ein besonderes Augenmerk geschenkt werden.
Andere europäische Länder wie beispielsweise Deutschland haben langjährige Erfahrungen betreffend die Einbeziehung und die Mitarbeit von Ehrenamtlichen in den Notaufnahmen und anderen Abteilungen der Krankenhäuser. Dabei wurden verschiedene Formen und Arten der Zusammenarbeit erprobt und ausgewertet: Ehrenamtliche machen Krankenbesuche, bieten Bücher vom Bücherwagen an bis hin zum Pilotprojekt betreffend die Ausbildung für ehrenamtliche Notaufnahmebegleiter und Notfallbegleiterinnen.
Der Zugang zur Notaufnahme ist immer ein Extremereignis für den Patienten und die Patientin und die Angehörigen. Sie befinden sich in einem Ausnahmezustand. Das „Nervenkostüm“ ist sehr dünn, Wartezeiten verstärken die Angst, die Unsicherheit und die Aggression. Ebenso stammt ein Teil der Patienten und Patientinnen aus anderen Kulturkreisen, was zu sprachlichen Barrieren und Missverständnissen führen kann und einen erhöhten Betreuungsaufwand mit sich zieht. Das Personal in der Notaufnahme muss sich primär um die Versorgung kümmern und hat meist nicht die Zeit, die über die Behandlung hinausgehenden Serviceleistungen zu erbringen.
Die Überfüllung der Notaufnahmen der Landeskrankenhäuser, die zum Teil mit der unangemessenen Nutzung des Notfalldienstes
vonseiten der Bevölkerung zusammenhängt, führt oft zu verlängerten Wartezeiten und allgemeinen sowie persönlichen Unzufriedenheit. Es ist deshalb sinnvoll und zielführend, dass die Patienten und Patientinnen sowie die Angehörigen während ihres Aufenthaltes in der Notaufnahme unterstützt und begleitet werden, um ihren Aufenthalt in der Notaufnahme menschlicher und erträglicher zu gestalten.
Deshalb sind die Notaufnahmebegleiter und Notaufnahmebegleiterinnen wichtig. Sie betreuen und unterstützen die Patienten und Patientinnen sowie deren Angehörige und erklären und erleichtern den Ablauf in der Notaufnahme.
Für die Notaufnahme des Krankenhauses von Bozen ist deshalb ein mehrjähriges Pilotprojekt betreffend die Begleitung und Unterstützung der Patienten und Patientinnen durch Ehrenamtliche sehr sinnvoll. Das Pilotprojekt beinhaltet außerdem eine fundierte und adäquate Ausbildung zum Notaufnahmebegleiter und Notaufnahmebegleiterin mit Schwerpunktthemen: Kommunikation in Notfallsituationen, „Nähe- Distanz“, Umgang mit Krisen, das Verständnis von Krankheit und Tod in verschiedenen Kulturen sowie die Einführung in die Arbeit der Notaufnahme mit Praktikum.
Die aus der Anwendung des gegenständlichen Beschlusses entstehenden Ausgaben belaufen sich auf 115.000 Euro jährlich und werden über die allgemeinen Zuweisungen an den Südtiroler Sanitätsbetrieb über das Kapitel U13011.0000 des Verwaltungshaushaltes des Landes für den Dreijahreszeitraum 2020/2021/2022 gedeckt.
beschließt
einstimmig in gesetzmäßiger Weise:
1. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb wird beauftragt, ein Pilotprojekt für die Notaufnahme des Krankenhauses Bozen zu initiieren und dazu mit Organisationen sowie Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, die ihren Sitz in Südtirol haben, Vereinbarungen abzuschließen, damit ehrenamtliche Helfer und Helferinnen in den Einrichtungen der Notaufnahme freiwillig arbeiten können.
2. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb wird zudem beauftragt, eine Ausbildung für ehrenamtliche Notaufnahmebegleiter und Notaufnahmebegleiterinnen in Zusammenarbeit mit geeigneten Akteuren und Akteurinnen zu konzipieren und umzusetzen.
3. Das Pilotprojekt wird, zum Zwecke der eventuellen Ausweitung auf andere Notaufnahmen des Südtiroler Sanitätsbetriebes, gemeinsam mit dem Gesundheitsressort des Landes evaluiert.
4. Der gegenständliche Beschluss bringt keine Mehrausgaben für den Landeshaushalt mit sich.