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1. die gegenständliche Maßnahme und deren Anhänge zu genehmigen:
• Anhang A dieses Beschlusses "Neue Bestimmungen über die Kostenbeteiligung in der Notaufnahme";
• Anhang B dieses Beschlusses "Allgemeine Bestimmungen über die Pfade in der Notaufnahme", worin die detaillierte Regelung an den Sanitätsbetrieb übertragen wird;
2. die Bestimmungen bezüglich Notaufnahme des früheren Beschlusses der Landesregierung Nr. 1862/2002 vollständig zu ersetzen und die Beschlüsse der Landesregierung Nr. 656/2018, Nr. 1249/2018, Nr. 345/2019 und Nr. 546/2019 aufzuheben;
3. das Inkrafttreten des gegenständlichen Beschlusses am 01.12.2019 vorzusehen;
4. dem Sanitätsbetrieb die vorliegende Maßnahme elektronisch zu übermitteln, damit er für seine Implementierung und die Übermittlung an alle betroffenen internen und externen Dienste sorgt;
5. den gegenständlichen Beschluss gemäß Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe d) des Regionalgesetzes vom Nr. 2 vom 19. Juni 2009 im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen, da die entsprechende Maßnahme an die Allgemeinheit gerichtet ist.