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1. im Sinne von Art. 3, Abs. 3, des Landesgesetzes vom 29. Juni 2000, Nr. 12, den in der Anlage A enthaltenen Schulverteilungsplan für die italienischsprachigen Schulen der Provinz Bozen für den 5-Jahreszeitraum 2020/2021 - 2024/2025, der ein wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu genehmigen;
2. den in der Anlage B enthaltenen Verteilungsplan der italienischsprachigen Kindergartendirektion für den 5-Jahreszeitraum 2020/2021 – 2024/2025, der ein wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu genehmigen;
3. mit Wirkung ab 1. September 2020 wird die Rechtspersönlichkeit und die Verwaltungsautonomie der Schulstufen-übergreifenden Schule Leifers widerrufen;
4. diesen Beschluss gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d) des Regionalgesetzes vom 19. Juni 2009, Nr. 2 i.g.F. im Amtsblatt der Region, zu veröffentlichen, da die entsprechende Maßnahme an die Allgemeinheit gerichtet ist.