1. Der Antrag wird auf dem vom zuständigen Amt bereitgestellten Formular verfasst und muss vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers oder von der den Antrag stellenden Einzelperson unterzeichnet sein.
2. Der Antrag kann folgendermaßen gestellt werden:
a) direkt beim Landesamt für Jugendarbeit für die deutsche und ladinische Sprachgruppe, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen,
b) per Post; in diesem Fall ist der Poststempel maßgeblich,
c) über die zertifizierte elektronische Post an folgende PEC-Adresse: jugendarbeit@pec.prov.bz.it; in diesem Fall versehen mit qualifizierter elektronischer Signatur.
3. Wird der Antrag auf dem Postweg gesendet, muss er mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro versehen sein. Auf eine eventuelle Befreiung von der Stempelgebühr muss im Antrag hingewiesen werden.
4. Bei Übermittlung über die zertifizierte elektronische Post muss auf dem Antrag die Nummer der digitalen Stempelmarke aufscheinen. Der/Die Antragstellende erklärt, diese Stempelmarke ausschließlich für das betreffende Verwaltungsverfahren zu verwenden.
5. Der Antrag auf Gewährung eines ordentlichen Beitrags muss innerhalb 10. Dezember des Vorjahres gestellt werden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.
6. Der Antrag auf Gewährung von Beiträgen für Projekte, Investitionen oder von ergänzenden Beiträgen kann jederzeit, muss aber auf jeden Fall vor Tätigung der Ausgaben gestellt werden.
7. Der/Die Antragstellende muss im Antrag eigenverantwortlich erklären, die erforderlichen Voraussetzungen für den Erhalt eines Beitrages zu erfüllen und jede Änderung der Voraussetzungen kundzutun.
8. Dem Antrag muss Folgendes beigelegt werden:
a) kurzer Bericht über die Jahrestätigkeit des Vorjahres,
b) Beschreibung und Begründung:
1) der geplanten Jahrestätigkeit,
2) des Projektes mit Angabe von Dauer, Ort, Referenten und Referentinnen, externen Beratern und Beraterinnen, Inhalten, Programm, Zielen und Zielgruppe und geplanter Evaluation,
3) der Baumaßnahme mit Vor- und Ausführungsprojekt oder der Investition,
c) Kostenvoranschlag,
d) Finanzierungsplan mit verpflichtender Angabe der Eigenmittel und anderer Einnahmen.
9. Einrichtungen und Organisationen, die ein mehrjähriges Vorhaben planen, müssen außerdem eine chronologische, nach Jahren abgegrenzte Finanzierungsplanung, in der Folge Zeitplan genannt, vorlegen.
10. Im Antrag auf Gewährung eines Ergänzungsbeitrags muss das Dekret, mit welchem der Bezugsbeitrag gewährt wurde, angeführt und die Notwendigkeit einer Zusatzfinanzierung angemessen begründet werden.