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1) die Vereinbarungen der Vereinten Konferenz Nr. 132/CU vom 22. November 2012 sowie Nr. 53/CU vom 10. Mai 2018 in deren grundsätzlichen Ausrichtung zu übernehmen;
2) das Dokument „Diagnostik, Therapie und Betreuung von Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung - Landesweites Konzept für eine bedarfsorientierte lebenslange Betreuung in der Provinz Bozen“ als wesentlicher Bestandteil der gegenständlichen Maßnahme gemäß Anlage A) zu genehmigen;
3) den Südtiroler Sanitätsbetrieb mit der Umsetzung und Implementierung des Konzeptes laut Punkt 2) auf Betriebsebene zu beauftragen.