1. Die Wegweiser sind aus einheimischem Holz hergestellt.
2. Sie werden in der Regel auf einem Vierkantpfosten aus Holz mit rostfreien Torbandschrauben befestigt. In Ausnahmefällen können bestehende Metallstangen verwendet werden, an denen die Markierungselemente angebracht werden.
3. An jedem Pfosten sollte zur eindeutigen Kennzeichnung eine Metallplakette angebracht werden, am Pfosten unterhalb des letzten Schildes. Sie enthält folgende Informationen: UTM- und geographische Koordinaten, Standortnummer, Wegehalter, Höhe über dem Meeresspiegel, QR-Code, Notrufnummer.
4. Der Wegweiser in Pfeilform mit rot-weiß-roter Spitze ist das Hauptelement der Markierung. Er enthält Informationen über Wegziele, Wegnummer, Wegehalter und über die Wanderzeit zu den Zielen. Im Fall vorgegebener Routen können auch der Routenname und Piktogramme aufscheinen. Die Wegweiser stehen an allen Ausgangspunkten und Zwischenzielen von Routen sowie an allen Routenverzweigungen. Wegweiser können ein- oder zweizeilig sein, wobei der Grundsatz gilt, dass die verschiedenen Angaben zu einem Ziel (Name, Piktogramm, benötigte Zeit) in derselben Zeile stehen sollten.
5. Vereinfachte Wegweiser sind Wegweiser ohne Zeitangabe; sie können an unübersichtlichen Stellen angebracht werden, um den Weg eindeutig auszuweisen.
6. Richtungsweiser sind kurze Wegweiser in Pfeilform ohne Angaben, mit Ausnahme des Wegehalters. Richtungsweiser werden dort verwendet, wo die Zwischenmarkierung nicht ausreicht, um den Wegverlauf zu kennzeichnen.
7. Tourenweiser ergänzen Wegweiser; sie informieren über den Verlauf von Themenwegen oder spezifisch definierten Rundwegen, die über bereits markierte und beschilderte Wege führen. Tourenweiser können auch durch zwei gegenläufige Pfeilspitzen ausgeführt sein.
8. Zusatztafeln vermitteln zusätzliche Informationen auf rechteckigen Tafeln; sie werden unterhalb der Wegweiser angebracht. Zusatztafeln enthalten Gefahrenhinweise, Angaben zum Standort, Weginformationen sowie Informationen zu Einkehrmöglichkeiten längs des Wanderweges.