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1. die Dienste für Sportmedizin in den Gesundheitsbezirken von Bozen, Meran, Brixen und Bruneck werden in einen landesweiten Dienst zusammengeführt, wobei die Dienstleistungen an den bisherigen Standorten selbstverständlich weiterhin gewährleistet sind;
2. die vorgesehenen Stellen der Dienste für Sportmedizin in den Gesundheitsbezirken von Bozen, Meran, Brixen und Bruneck werden in den Stellenplan des landesweiten Dienstes für Sportmedizin überführt;
3. der landesweite Dienst für Sportmedizin wird vom Gesundheitsbezirk Bozen verwaltet;
4. dem landesweiten Dienst für Sportmedizin steht ein Arzt/Ärztin - sanitäre/r Leiter/in - Direktor/in vor, dessen/deren Stelle bereits vorgesehen ist und die umgehend ausgeschrieben werden kann;
5. sollte der Inhalt der vorliegenden Entscheidung mit dem neuen Landesgesundheitsplan im Widerspruch stehen, wird mit einer Folgemaßnahme die Richtigstellung vorgenommen;
6. es wird zur Kenntnis genommen, dass dieser Beschluss keine Ausgaben für den Landeshaushalt mit sich bringt.