...omissis...
1. die Aktivierung, ab 10. Juni 2016 ab 17:00 Uhr, im Sinne des letzten Satzes des Absatzes 3-bis des Artikel 3 des R.G. Nr. 4/1999, der fakultativen telematischen Übermittlung der Anträge des Grundbuches, für alle von den Grundbuchsämtern des Landes geführten Katastralgemeinden:
• für alle Rechtsanwälte Italiens;
• und für alle öffentlichen Körperschaften.
2. dieser Beschluss beinhaltet keine Zweckbindung.