1. Zugang zum Unterricht in Klassen mit differenzierter Didaktik nach Montessori haben:
a) Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag und entsprechendem Spezialisierungstitel für das besondere Unterrichtsverfahren, die - aufgrund ihres Antrags um Verwendung - im eigens dafür eingerichteten Verzeichnis eingetragen sind;
b) Lehrpersonen mit entsprechendem Spezialisierungstitel, die in den Landesranglisten oder Schulranglisten mit Angabe des Vorrangtitels, aufgrund dessen das eigene Verzeichnis erstellt wird, eingetragen sind.
2. Zugang zum Sachfachunterricht nach der CLIL Methodik haben:
a) Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag und entsprechenden, von den einschlägigen Bestimmungen vorgesehenen, Titeln, die - aufgrund ihres Antrags um Verwendung - im eigens dafür eingerichteten Verzeichnis eingetragen sind,
b) Lehrpersonen mit entsprechenden, von den einschlägigen Landesbestimmungen vorgesehenen, Spezialisierungstiteln, die in den Landesranglisten oder Schulranglisten mit Angabe des Vorrangtitels, aufgrund dessen das eigene Verzeichnis erstellt wird, eingetragen sind.
3. Das Verfahren zur Eintragung in die Verzeichnisse gemäß Absätze 1 und 2 ist von den Bestimmungen zur Aufnahme des Lehrpersonals in der Provinz Bozen geregelt.
Die Zulassungsvoraussetzungen und das Auswahlverfahren werden mit späteren Maßnahmen der Landesregierung, bzw. und falls notwendig mit dezentralem Landeskollektivvertrag über die Jahresmobilität festgelegt.