1. Die Beiträge können gewährt werden an:
a) Frauenorganisationen oder Frauengruppen, die ihren Sitz in Südtirol haben oder im Landesgebiet tätig sind,
b) private Einrichtungen und Körperschaften, die ihren Sitz in Südtirol haben oder in Südtirol tätig sind und in deren Satzung die Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann als Zielsetzung verankert ist.
2. Die Anspruchsberechtigten dürfen keinerlei Gewinnabsichten verfolgen und müssen alle mit dem eingereichten Projekt verbundenen Einnahmen für dieses verwenden. Weiters müssen sie eine gültige und auf sie lautende Steuernummer und ein auf sie lautendes Bankkonto besitzen.
3. Der Beitrag kann nur den Antragstellenden ausgezahlt werden.
4. Die Anspruchsberechtigten müssen ihre Tätigkeit im Einklang mit der Satzung ausüben, unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Transparenz im Rahmen der Geschäftsgebarung.