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1. Die folgenden Buchstaben c) und d) der Punkte 1, 2 und 3 der Anlage des eigenen Beschlusses vom 28. Dezember 2001, Nr. 4866, betreffend die Vorrangskriterien zur Aufnahme der Kinder in den Kindergarten sind für die Gemeinden Brixen und Meran wie folgt abgeändert:
„c) Kinder, deren Geschwister bereits den Kindergarten besuchen;
d) Kinder, die ihrem Alter nach der Schulpflicht am nächsten stehen.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol kundgemacht.