Änderungen und Ergänzungen von Landesgesetzen auf dem Gebiet des Sanitätswesens
(enthält Änderungen zum:
L.G. Nr. 18/1983: Befugnis der Sanitätseinheiten, in Notfällen mit anderen Krankenanstalten zu vereinbaren, daß ihnen Ärzte zur Verfügung
L.G. Nr. 16/1995: Reform der Personalordnung des Landes)