Anlage
Arbeitskalender und Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für
behinderte und psychisch kranke Menschen in den Sozialdiensten
TÄTIGKEITSJAHR 1999 - 2000
I. ARBEITSKALENDER1. Behindertenwerkstätten (außer Reha-Werkstätten) und Tagesförderstätten
Das Erziehungs- und Betreuungspersonal ist in diesen Einrichtungen vom 1. September 1999 bis einschließlich 20. Juli 2000 im Einsatz. Am 1. September 1999 findet die Eröffnungskonferenz der Mitarbeiter statt. Die genannten Einrichtungen öffnen für die Betreuten am 2. September 1999 und schließen am 20. Juli 2000. Innerhalb dieses Zeitraumes können bei Bedarf 2 Konferenztage festgelegt werden. Die Einrichtungen sind somit für die betreuten Personen 208 - 210 Tage geöffnet.
2. Rehabilitationswerkstätten und Berufstrainingszentren
In diesen Einrichtungen beginnt der Einsatz des Personals ebenfalls am 1. September 1999. Für die Betreuten öffnen sie am 2. September 1999. Diese Einrichtungen können während des Arbeitsjahres für höchstens 2 aufeinanderfolgende Wochen geschlossen werden (insgesamt höchstens 5 Wochen im Jahr). Der Zeitpunkt der Schließung wird dabei für jede Struktur je nach Eigenart ihrer Tätigkeit vom Träger gesondert festgelegt.
3. Schließungszeiten
Alle Tageseinrichtungen für behinderte und psychisch kranke Menschen sind an folgenden Tagen geschlossen:
24. Dezember 1999 - 9. Jänner 2000
06. - 10. März 2000
21. - 24. April 2000
Das Personal befindet sich in diesen Tagen in der Regel im Erholungswartestand.
Die Behindertenwerkstätten und Tagesförderstätten bleiben im Sommer vom 21. Juli bis zum 31. August 2000 geschlossen. Für die Rehabilitationswerkstätten, die Berufstrainingszentren und Werkstätten für psychisch Kranke gilt die Sonderregelung laut Punkt 2. II. Öffnungszeiten der Einrichtungen für die BetreutenDie wöchentlichen Öffnungszeiten der Arbeits- und Beschäftigungseinrichtungen werden vom Bezirksausschuß auf Vorschlag des Direktors der Sozialdienste nach Maßgabe der folgenden Richtlinien festgelegt:1. Produktionswerkstätten, Werkstätten für Erziehung und Beschäftigung, Tagesförderstätten, Geschützte Werkstätten für psychisch Kranke.
Diese Einrichtungen sind wenigstens 33 und höchstens 35 Stunden an wenigstens 5 Werktagen für die Betreuten geöffnet. Es sind in der Regel durchgehende Öffnungszeiten festzulegen.
2. Rehabilitationswerkstätten, Berufstrainingszentren
Diese Einrichtungen sind wenigstens 33 und höchstens 35 Stunden pro Woche für die Betreuten geöffnet.
Gemäß ihrer sozialrehabilitativen Zielsetzung sind die Öffnungszeiten für diese Einrichtungen möglichst betriebsnah zu gestalten. In diesem Sinne sind folgende Bestimmungen zu beachten:
die Strukturen haben eine regelmäßige, (an allen Tagen gleiche) Öffnung an 5 Tagen (Montag - Freitag) pro Woche; am Freitag kann eine verkürzte Öffnung festgelegt werden;
die Öffnungszeiten werden in Anbetracht der speziellen Tätigkeit der betreffenden Einrichtungen bestimmt. In der Regel ist eine Mittagspause von wenigstens einer Stunde festzulegen.
3. Bei der Festsetzung der wöchentlichen und täglichen Öffnungszeiten für die einzelnen Einrichtungen sind die jeweiligen Mitarbeiter sowie die betreuten Personen selbst bzw. deren Vertretungen anzuhören.