Beschluss Nr. 1698 vom 10.05.1999
Landesgesetz vom 24. Februar 1993, Nr. 5: Anpassung des Höchstbeitrages infolge des geänderten Geldwertes für Hofübernehmer, die zugleich auch die Voraussetzungen für die Erstniederlassungsprämie für Junglandwirte
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