1. Der geltende Einheitstext zum Arbeitsschutz bezieht sich unter anderem auf das Tragen und Heben von Kindern und Schülern/Schülerinnen mit Beeinträchtigung. Aufgrund der Beeinträchtigung wird eine Stelle mit Risiko gering oder mit Risiko erhöht definiert.
2. Stellen als ständiger Ersatz (Springerstellen) werden immer mit Risiko „erhöht“ definiert, da der Dienst im Laufe eines Schuljahres mit verschiedenen Kindern und Schülern/Schülerinnen und somit unter verschiedenen Risikodefinitionen zu leisten ist.
3. Das Integrationspersonal auf Risikostellen mit einer Arbeitsleistung von mindestens drei kontinuierlichen Monaten wird zu einer verpflichtenden betriebsärztlichen Visite bei der Dienststelle für Arbeitsmedizin vorgeladen, wo feststellt wird, ob die diesbezügliche körperliche Eignung gegeben ist.