1. Vorliegende Regelung betrifft die Stellenvergabe, die didaktische Kontinuität, die Versetzungen, die befristete und unbefristete Aufnahme und weitere allgemeine Bestimmungen für das Personal im Berufsbild „Mitarbeiter und Mitarbeiterin für Integration von Kindern und Schülern/Schülerinnen mit Beeinträchtigung“.
2. Das Berufsbild „Betreuer und Betreuerin von Menschen mit Beeinträchtigung" ist mit Wirkung vom 29.05.2007 (Inkrafttreten des neuen Berufsbildes „Mitarbeiter und Mitarbeiterin für Integration von Kindern und Schülern/Innen mit Beeinträchtigung") als auslaufend zu betrachten. Deshalb wird in Folge nur mehr das neue Berufsbild erwähnt. Diese Regelung hat auch für die Betreuer und Betreuerinnen von Menschen mit Beeinträchtigung Gültigkeit, solange das Berufsbild nicht ausgelaufen ist; Neuaufnahmen in dieses Berufsbild werden keine mehr vorgenommen.
3. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration werden in der Folge Integrationspersonal genannt.