1. Die didaktische Kontinuität ist für die Kinder und Schüler/Schülerinnen mit Beeinträchtigung von großer Bedeutung. Das Kind oder der Schüler/die Schülerin sollte im Bildungs- und Erziehungswesen, wenn möglich, wenigstens für drei Schuljahre von derselben Bezugsperson betreut beziehungsweise begleitet werden, im Kindergarten und in derselben Schulstufe sowie grundsätzlich auch beim Übergang vom Kindergarten in die Schule sowie von einer Schulstufe in die nächste. Nichtsdestotrotz spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, aufgrund derer die Zuweisung für ein Kind oder einen Schüler/eine Schülerin und somit auch die Stelle für das Integrationspersonal nicht immer für drei Schuljahre unverändert bleibt, sowie aufgrund derer einem Kind oder einem Schüler/einer Schülerin das Prinzip der dreijährigen Begleitung durch denselben Mitarbeiter/dieselbe Mitarbeiterin nicht immer zugesprochen werden kann.
2. Auch im Falle didaktischer Kontinuität erhält das Integrationspersonal mit befristetem Arbeitsverhältnis nur einen Vertrag für jeweils ein Schuljahr.