1. Der Sektor Haushalt umfasst Nutzungen für den menschlichen Gebrauch, Tränkwasser, sowie die Versorgung von Anlagen im „Inselbetrieb“ laut Artikel 8 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8. Die Nutzung Tränkwasser ist von der Wassergebühr befreit.
2. Der Einheitspreis beträgt 0,005 €/m³.
3. Die jährliche Mindestgebühr beträgt 50,00 Euro.