Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden wie folgt von den Gründungsmitgliedern ernannt:
• 1 Vertreter der Autonomen Region Trentino – Südtirol, der abwechselnd einem der beiden Territorien angehört
• 1 Vertreter der Autonomen Provinz Bozen
• 1 Vertreter der Autonomen Provinz Trient
• 1 Vertreter der Gemeinde Bozen
• 1 Vertreter der Gemeinde Trient.
Der von der Autonomen Region Trentino-Südtirol ernannte Vertreter übernimmt das Amt des Präsidenten. Die Autonome Region Trentino-Suedtirol behält sich das Recht vor, einer der beiden Autonomen Provinzen die Übertragung des Amtes des Präsidenten an den jeweiligen Vertreter abzutreten.
Bei der Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrates muss von Seiten der Gründungsmitglieder der ethnische Proporz, bezogen auf die in der Region Trentino – Südtirol ansässige Bevölkerung, eingehalten werden.
Der Verwaltungsrat bleibt fünf Jahre im Amt und die Ratsmitglieder können in ihrer Funktion nur einmal bestätigt werden. Nach Ablauf des Mandats übt der Verwaltungsrat weiterhin seine Funktion aus, und zwar bis der neue Verwaltungsrat ernannt worden ist. Der Verwaltungsrat wird durch die Ernennung von mindestens 2/3 der Mitglieder rechtskräftig.
Der Verwaltungsrat tritt alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen und kann vom Präsidenten oder auf schriftliche Anfrage von mindestens zwei Mitgliedern zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden.
Für die Sitzungen muss der Präsident den einzelnen Mitgliedern mindestens fünf Tage vor dem Sitzungstag eine schriftliche Einberufung zustellen, die die zu behandelnden Tagungspunkte enthalten muss. Im Dringlichkeitsfall hat diese Zustellung mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn zu erfolgen.
Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind gültig, wenn mindestens die Hälfte plus eins der Mitglieder anwesend sind, auch mittels telematischer Teilnahme.
Die Beschlüsse werden mit der Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Präsidenten ausschlaggebend.