Das Kollegium der Rechnungsprüfer setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, wobei ein Mitglied jeweils von den Landesregierungen der Provinzen Bozen und Trient und ein Mitglied abwechselnd von der Gemeinde Bozen bzw. der Gemeinde Trient ernannt wird. Die Zusammensetzung des Kollegiums muss den ethnischen Proporz, bezogen auf die in der Region ansässige Bevölkerung widerspiegeln.
Das Kollegium bleibt fünf Jahre im Amt und die Mitglieder können bestätigt werden. Sie wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten. Sie bleiben für die Dauer des Mandates des Verwaltungsrates im Amt.
Das Kollegium übt die verwaltungsmäßige, juridische und buchhalterische Kontrolle über die Tätigkeit der Stiftung aus und überprüft, ob dieselbe die Gesetzgebung, das Statut und die allgemeinen Grundsätze der guten Verwaltung befolgt.
Die Rechnungsprüfer können an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen.