1. Die Musikschulen veröffentlichen den Termin und die Form der Stundenplaneinteilung durch geeignete Maßnahmen.
2. Im Rahmen der Stundenplaneinteilung werden den Schüler/innen bzw. den Eltern und/oder Erziehungsberechtigten minderjähriger Schüler/innen die Unterrichtszeiten mitgeteilt.
3. Die Annahme des Studienplatzes wird durch das Erscheinen der Schüler/Schülerinnen bzw. der Eltern und /oder Erziehungsberechtigten minderjähriger Schüler/Schülerinnen bei der Stundenplaneinteilung bestätigt. Erfolgt keine diesbezügliche Bestätigung gilt der Schüler/die Schülerin als abgemeldet.