1. Eine negative Gesamtbewertung am Ende des Schuljahres bedingt den Ausschluß des Schülers/der Schülerin vom Besuch des Unterrichtes im betreffenden Fach für das folgende Schuljahr.
Der Ausschluß gilt landesweit an allen Musikschulen des Bereiches. Eine bereits erfolgte Wiederanmeldung wird nicht berücksichtigt.
2. Fällt das Ergebnis einer Kontrollprüfung negativ aus, wird der Ausschluß sofort (auch während des Schuljahres) wirksam, und hat auch für das folgende Schuljahr Gültigkeit.