1. Dieser Beschluss regelt die Studienordnung der Musikschulen des Bereiches Deutsche und ladinische Musikschulen, in Folge Bereich genannt.
2. Die Bestimmungen der Studienordnung sind für alle Musikschulen des Bereiches, für die Schülerinnen und Schüler bzw. für die Eltern und/oder Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler bindend.