1. Gemäß gültigem Lehrplan werden Schüler/Schülerinnen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres einen Studienplatz an der Musikschule erhalten, auf Grund ihres Leistungs- und Ausbildungsstandes in folgende Leistungsstufen eingeteilt:
- Elementarstufe
- Unterstufe
- Mittelstufe
- Oberstufe
2. Der Lehrplan formuliert die Anforderungen der jeweiligen Leistungsstufe. Sind diese erfüllt, kann der Schüler/die Schülerin von einer Leistungsstufe in die nächste übertreten.
Der Übertritt erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Fachlehrers/der zuständigen Fachlehrerin und wird wirksam, wenn er durch den Direktor/die Direktorin bestätigt wird.
3. Das Verweilen in jeder Leistungsstufe dauert in der Regel höchstens 4 Jahre und richtet sich nach den im Lehrplan genannten Kriterien.
Eine längere Verweildauer bedarf einer besonderen Begründung.
Ein vorzeitiger Stufenwechsel ist auf Vorschlag der Fachlehrperson möglich.
4. Für Schüler/Schülerinnen, die sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres neu in eine Musikschule einschreiben, dauert die Ausbildung für jede Form des Unterrichts insgesamt höchstens 3 Jahre.
Sie kann zum Zwecke der Talentförderung und/oder Vereinsförderung auf Vorschlag des Fachlehrers/der Fachlehrerin von der zuständigen Direktorin/dem zuständigen Direktor um höchstens weitere 3 Jahre verlängert werden.