1. Das Schuljahr beginnt mit 01. September eines jeden Jahres.
2. Die Bestimmungen zum Landesschulkalender finden, sofern nicht anders geregelt, auch in den Musikschulen des Bereiches Anwendung.
3. In der Regel beginnt der Unterricht an den Musikschulen eine Woche nach dem ersten und endet am letzten Unterrichtstag des Landesschulkalenders.