5.1 BERATUNGSSTELLE FÜR FRAUEN IN GEWALTSITUATIONEN
Die Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen bietet folgende Dienstleistungen:
a) professionelle frauenspezifische und psychosoziale Beratung sowie Krisenintervention,
b) sozialpädagogische Unterstützung,
c) Zusammenarbeit mit anderen psychosozialen oder gesundheitlichen Diensten oder Einrichtungen,
d) professionelle Rechtsberatung,
e) Vorbereitungsgespräche zur Aufnahme in die Wohneinrichtungen,
f) Begleitung der Frauen und deren Kinder nach ihrer Entlassung, auch durch vernetzte Zusammenarbeit mit anderen Diensten,
g) Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung und Präventionsarbeit.
Die Beratung erfolgt unentgeltlich und unter Gewährleistung der Anonymität.
5.2 FRAUENHAUS UND GESCHÜTZTE WOHNUNGEN
Die Wohneinrichtungen Frauenhaus und Geschützte Wohnungen bieten folgende Dienstleistungen:
a) Organisation und Durchführung der geplanten Aufnahmen und Notaufnahmen sowie Begleitung der Frauen und ihrer Kinder,
b) zeitweilige Unterkunft in einer sicheren und solidarischen Umgebung, einschließlich Verpflegung und Grundversorgung; in der Regel dürfen sich die aufgenommenen Frauen nicht länger als sechs Monate in den Einrichtungen aufhalten,
c) psychosoziale Beratung und soziale Hilfeleistung für die Frauen sowie Kriseninterventionen; regelmäßige individuelle Beratungsgespräche, um einen Ausweg aus der Gewaltsituation zu finden und den Frauen zu helfen, wieder vollständige Autonomie zu erlangen,
d) Unterstützung und Begleitung des Zusammenlebens und der Selbstverwaltung in der Einrichtung, im Einklang mit der Hausordnung; Unterstützung der aufgenommenen Frauen im Rahmen von Gesprächsrunden und verschiedenen Gruppenaktivitäten,
e) Unterstützung und Begleitung der Frauen in ihrer Mutterrolle,
f) Nachbetreuung der Frauen und ihrer Kinder nach ihrem Auszug, auch durch vernetzte Zusammenarbeit mit anderen Diensten, um sie bei der Bewältigung der Schwierigkeiten zu unterstützten, die in Zusammenhang mit der Gewaltsituation auftreten können.
Den aufgenommenen Frauen und ihren Kindern werden in den Einrichtungen keine Therapien angeboten.
Die aufgenommenen Frauen können ihre Lebensweise frei wählen sofern die Hausgemeinschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird.
5.3 WEITERE SPEZIFISCHE LEISTUNGEN DES FRAUENHAUSES
In der Wohneinrichtung Frauenhaus wird ein Nachtdienst gewährleistet, der folgende Leistungen bietet:
a) Anwesenheit bis mindestens 22 Uhr von Personal, an das sich die Frauen und deren Kinder wenden können und welches gegebenenfalls Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen ergreifen kann. Im Zeitraum zwischen 22 und 7 Uhr ist zumindest die telefonische Erreichbarkeit einer Fachkraft über die Grüne Nummer zu gewährleisten,
b) telefonische Erreichbarkeit über die Grüne Nummer: Beratung und Unterstützung,
c) Aufnahme und Schutz für Frauen und ihre Kinder,
d) Schutz und Sicherheit innerhalb der Einrichtung.
5.4 BEGLEITUNG MINDERJÄHRIGER
Die aufgenommenen Minderjährigen, die direkt oder indirekt von Gewaltsituationen betroffen sind, erhalten Unterstützung und regelmäßige psychosoziale und sozialpädagogische Begleitung in Einzel- und Gruppenarbeit durch qualifiziertes Personal.
Die Arbeit mit den Minderjährigen wird individuell gestaltet; bei Bedarf erfolgt sie in Zusammenarbeit mit fachspezifischen Diensten.
Der Dienst bietet für Mütter und ihre Kinder Maßnahmen an, die darauf abzielen, das psychophysische Wohlbefinden der Kinder zu verbessern und die Mutter-Kind-Beziehung zu stärken.