6.1. FRAUENHAUS
Das Frauenhaus gewährleistet die Aufnahmekapazität für mindestens sechs Frauen sowie einen zusätzlichen Platz für eine Notaufnahme.
6.2. GESCHÜTZTE WOHNUNGEN
Die geschützten Wohnungen gewährleisten die Aufnahmekapazität für mindestens drei Frauen sowie einen zusätzlichen Platz für eine Notaufnahme.