8.1 ZIELORIENTIERTE PLANUNG
Jährlich werden die Ziele des Dienstes im Hinblick auf die geleisteten Tätigkeiten und erbrachten Leistungen festgelegt und evaluiert.
8.2 NETZWERKARBEIT
Bei öffentlichen Informations- und Sensibilisierungskampagnen, Erhebungen und Untersuchungen gewährleistet der Dienst Zusammenarbeit.
Der Dienst ist in das Netz der multizonalen Sozialdienste eingegliedert. Er arbeitet mit den anderen Diensten des Landesgebietes zusammen und fördert den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen. Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit den örtlichen Sozial- und Gesundheitsdiensten, aber auch mit anderen Körperschaften, mit ehrenamtlichen Vereinen und sonstigen Sozial- und Gesundheitsorganisationen Südtirols.
Wird eine Frau von zwei oder mehreren Diensten begleitet, so tauschen sich diese Dienste im Einvernehmen mit der Frau untereinander aus und halten Kontakt.
Wird im Laufe der Arbeit festgestellt, dass ein Klient oder eine Klientin einen anderen oder einen zusätzlichen Fachdienst benötigt, wird in Absprache mit ihm oder ihr eine entsprechende Vermittlung veranlasst.
8.3 KARTEIKARTE DER KLIENTIN UND DES KLIENTEN
Für jeden Klienten oder jede Klientin (Frau oder Minderjährige) wird eine Karteikarte/Akte angelegt, auf der, sofern die Leistung es erfordert, Folgendes vermerkt ist:
- meldeamtliche Daten und gegenwärtige Situation der Person in Bezug auf ihr familiäres und soziales Umfeld,
- Name der Bezugsmitarbeiterin,
- Dienste/Einrichtungen, denen die Person bekannt ist.
Fehlen in der Karteikarte Daten, weil die Frau ausdrücklich Anonymität verlangt hat, so wird dies in der Karteikarte vermerkt.
8.3.1 INDIVIDUELLE PLANUNG FÜR DIE AUFGENOMMENEN FRAUEN
Für jede begleitete Frau wird, nach einer ersten Stabilisierungsphase, ein individuelles, dokumentiertes Projekt erstellt, welches neben den unter Ziffer 8.3 vorgesehenen Angaben folgendes enthält:
- Beschreibung der Ziele und Erwartungen der Frau,
- Beschreibung der Maßnahmen im Rahmen der Angebote des Dienstes und der mit einbezogenen Netzwerkpartner, die für die Zielerreichung umgesetzt werden,
- Einschätzung des Rückfallrisikos durch eine bewährte Methode.
Das Projekt wird zusammen mit der Frau in gemeinsam vereinbarten Zeitabständen evaluiert.
8.4 PRIVATSPHÄRE UND KOMMUNIKATION
Im Rahmen des Dienstes sind die Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten zu beachten. Es sind sämtliche Maßnahmen anzuwenden, die einen größtmöglichen Schutz der Privatsphäre der aufgenommenen Personen ermöglichen.
Der Dienst ist verpflichtet, die Adresse der Wohneinrichtung geheim zu halten, um die Sicherheit der Frauen und ihrer Kinder zu gewährleisten.