1. Dem Antrag auf Vergütung müssen folgende Unterlagen beiliegen:
a) eine Bestätigung der Kuranstalt, bei der die verschriebenen Kuren durchgeführt wurden, über die effektive Durchführung und die Dauer der Kur oder eine von der antragstellenden Person unterzeichnete Eigenerklärung,
b) die Rechnung, Steuerquittung oder eine andere reguläre Bestätigung, aus welcher die bestrittenen Kosten hervorgehen.
2. Es wird Folgendes von Amts wegen festgestellt:
a) das Vorliegen der Voraussetzungen laut Artikel 21 Absätze 2 und 3,
b) die Zulassung zu den Thermalkuren gemäß Artikel 22 Absatz 1,
c) dass die Person im selben Jahr keine finanzielle Leistung für Klimakuren und Therapieaufenthalte erhalten hat.