1. Das Istitut Ladin bestreitet die Ausgaben mit den im Budget vorgesehenen Mitteln, bestehend aus folgenden Einnahmen:
a) dem jährlichen Landesbeitrag zur Erfüllung der institutionellen Aufgaben, den die Landesregierung dem Institut auf der Grundlage des Jahrestätigkeitsprogramms zuweist,
b) Beiträgen von öffentlichen und privaten Körperschaften und Einrichtungen sowie von Vereinen,
c) Einnahmen aus Schenkungen, Hinterlassenschaften und anderen Zuwendungen,
d) außerordentlichen Zuweisungen des Landes oder anderer Körperschaften zur Durchführung besonderer Aufgaben, die dem Institut übertragen wurden,
e) Vergütungen für die Erbringung von Dienstleistungen,
f) Erträgen aus dem Verkauf von Veröffentlichungen,
g) allfälligen sonstigen Einnahmen.