Der Vertrag wird erst unterzeichnet, nachdem die Ausstrahlung der BIS-Meldungen durch den Hörfunksender technisch möglich ist.
Für das Land wird der Vertrag vom Direktor des Amtes für Zivilschutz unterzeichnet.
Mit Unterzeichung des Vertrages verpflichtet sich der Hörfunksender, die Bestimmungen laut diesen Kriterien und laut der geltenden Gesetzgebung anzunehmen.
Die Vertragsspesen gehen zu Lasten des Hörfunksenders.